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COVID-19 Informationen und Verlegungen

17.05.2022

KONZERT MIT SNARKY PUPPY WIRD VERLEGT

Das am 28.10.2022 geplante Hamburger Konzert mit der US-amerikanischen Jazz-Funk Formation SNARKY PUPPY wird in die Elbphilharmonie verlegt. Das Konzert sollte ursprünglich in der im Bau befindlichen Georg-Elser-Halle – dem Aufbau auf dem Feldstraßen-Bunker, in dem das Uebel & Gefährlich residiert – stattfinden. Der Grund für die Verlegung ist, dass die neue Halle durch pandemiebedingte Lieferengpässe und somit Bauverzögerungen nicht bis Oktober fertiggestellt sein wird. Das Konzertdatum ändert sich nicht.

Ein wirklich besonderes Konzerterlebnis verspricht der Auftritt der New Yorker in Hamburgs Wahrzeichen zu werden. Dass mit dem Venue Elbphilharmonie eine außergewöhnliche Alternative zur Verfügung steht, ist glückliche Fügung. Denn SNARKY PUPPY haben bereits seit Jahren vor, die Elbphilharmonie einmal zu bespielen.

Leider gibt es auch einen nicht unerheblichen Nachteil: Da die Georg-Elser-Halle unbestuhlt im Verkauf war, in der Elbphilharmonie aber nur Karten mit festen Sitzplätzen erhältlich sind, können Tickets, die bereits für diesen Termin gekauft wurden, nicht direkt übertragen werden. Auch die Ticketpreise müssen aufgrund der höheren Produktionskosten in der Elbphilharmonie angepasst werden.

Um denen, die bereits ein Ticket für das Uebel & Gefährlich (die Georg-Elser-Halle) haben, entgegenzukommen und ihnen eine privilegierte Platzwahl zu ermöglichen, eröffnet der Vorverkauf für das Konzert von SNARKY PUPPY exklusiv für Ticketinhaber am 19. Mai 2022, eine Woche vor dem allgemeinen Vorverkaufsstart. Dieser ist für den 25. Mai 2022. terminiert. Ticketinhaber können mit ihrem Barcode als Berechtigungsnachweis ein neues Ticket erwerben und das alte unter Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

Exklusiver Presale-Link für Ticketinhaber:innen

Im Aktionscode-Feld wird beim Ticketkauf der 13- bzw. 8-stellige Barcode (ohne Sternchen) eingegeben (pro Ticket ein neues Feld öffnen). Im Anschluss an den Kauf kann das bisherige Ticket unter Erstattung des Kaufpreises an der Stelle zurückgegeben werden, wo es erworben wurde.

Ab dem 25.05.2022 startet der allgemeine Vorverkauf für das Konzert in der Elbphilharmonie: Ticketlink

13.12.2021

Gutscheine Update: Regelung ab 01.01.2022

Gutschein- und Ticketrückerstattungen: Bitte direkt auf der Seite ihres Ticketanbieters vornehmen

Dort werden Sie übersichtlich durch den Prozess geführt.

Ab dem 01.01.2022 werden keine neuen Gutscheine für abgesagte Veranstaltungen mehr ausgestellt. Die Gutschein-Lösung war ein Instrument des Gesetzgebers, um die Liquidität der Veranstaltungsbranche zu sichern. Die Gutscheine, die ab dem 15.03.2020 bis zum 31.12.2021 ausgestellt wurden, sind bis drei Jahre nach Ausstellungsdatum gültig und können für jedes a.s.s.-Konzert eingelöst werden. Die Differenz wird dabei erstattet bzw. zugezahlt. Die Gutscheine können alternativ ab dem 01.01.2022 auf Wunsch aufgelöst und ausbezahlt werden.

Ab dem 01.01.2022 wird für abgesagte Veranstaltungen der Ticketkaufpreis dort erstattet, wo das Ticket gekauft wurde. Für verschobene Veranstaltungen behält ein Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit – auch wenn der neue Termin noch nicht feststeht. Ist der Käufer für den neuen Termin jedoch verhindert, kann er sein Ticket zurückgeben.

Sowohl die Gutschein-Einlösung als auch die Rückerstattung des Ticketpreises ist am bequemsten und einfachsten über die Webseiten der Ticketanbieter (Eventim, Ticketmaster etc.) möglich. Vermeiden Sie nach Möglichkeit, dies vor Ort an einer Konzertkasse zu erledigen. Die Ticketanbieter leiten ihre (Konto-)Angaben zur Rückabwicklung bzw. Einlösung automatisch an uns, den Veranstalter, weiter und sie bekommen die neue Konzertkarte oder den Betrag zurück. Es gibt bei Eventim die Möglichkeit, auf einen Teil des Erstattungsbetrags zu verzichten, um der Live-Branche beim Überleben zu helfen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, Ihre Geduld und Ihre Mithilfe.

08.11.2021

Aktuelle Corona-Regelungen für Indoor-Konzerte ab Herbst 2021

Wir freuen uns, Ihnen endlich wieder Clubkonzerte bieten zu können. In den meisten Bundesländern werden zur Zeit Veranstaltungen coronakonform mit einem 2G-Konzept oder sogar einem 2G+ Konzept durchgeführt. Weitere Maßnahmen können von Bundesland zu Bundesland und sogar Location zu Location unterschiedlich sein (Mund-Nasenschutz, Abstand...).

Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Seite der Veranstaltungs-Location, welche Regelung für Ihre Veranstaltung zutrifft und beachten Sie bitte, dass sich diese Regelung (z.B. nach Gesetzesänderungen) auch kurzfristig ändern kann.

Um den Einlass zu beschleunigen, möchten wir Sie bitten, Ihre Impf- bzw. Testnachweise mithilfe der Corona-Warn-App oder der CovPass-App mitzuführen. Bitte halten Sie auch Ihren Personalausweis bereit. Bitte kommen Sie deshalb rechtzeitig vor Konzertbeginn, damit lange Warteschlangen vermieden werden können.

Sofern die Kontaktverfolgung im jeweiligen Bundesland noch durchgeführt wird, scannen Sie bitte mithilfe der Corona-Warn-App (bzw. der Luca-App) den QR-Code zur Veranstaltung. Wenn dieses Einloggen nicht möglich ist, sprechen Sie das Personal bitte an, um Formulare zur Kontaktdatenerfassung zu erhalten. Die Daten werden nur im Falle einer Infektionsmeldung mit dem Gesundheitsamt geteilt und nach der gesetzlichen Verwahrfrist gelöscht.

Halten Sie sich bitte auf den Seiten der Location selbstständig über mögliche Terminverlegungen oder Absagen auf dem Laufenden! Wir beginnen zwar wieder, Shows zu veranstalten,  aber  es kann auch weiterhin zu Absage oder Verschiebung der Show kommen: Aktuelle Informationen zum Status der Shows finden Sie auch auf www.assconcerts.com und auf unseren Social Media-Kanälen.

29.05.2020

Kundeninformation:

Coronavirus / COVID-19 und Verlegung oder Komplett-Absage von Veranstaltungen der a.s.s. concerts & promotion GmbH als deren Veranstalter

Sofern die von Ihnen gebuchte Veranstaltung aufgrund der Coronavirus- / COVID-19-Pandemie abgesagt wurde und Sie Ihr Ticket vor dem 08. März 2020 erworben haben, behalten die von Ihnen erworbene Tickets grundsätzlich vorerst ihre Gültigkeit.

Wir arbeiten mit Hochdruck an Ersatzterminen für jede abgesagte Veranstaltung. In den meisten Fällen ist eine Verschiebung der Veranstaltung auf einen neuen Termin möglich und bereits erfolgt. Informationen über die Terminverlegung erhalten Sie auf unserer Webseite (www.assconcerts.com), unserer Facebook-Seite sowie bei den Ticketportalen und Vorverkaufsstellen, bei denen Sie Ihre Tickets erworben haben.

1. ein Ersatztermin besteht:

Steht dieser fest, haben die gebuchten Tickets für das neue Datum und/oder den neuen Veranstaltungsort Gültigkeit und Sie erhalten Einlass zu der Veranstaltung mit ihren Tickets.

Sollten Sie den genannten Ersatztermin aus triftigen Gründen nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit Ihre Tickets gegen einen Gutschein in Höhe Ihres Kaufpreises zu tauschen (s. Gutschein-Einlösung).

Bitte beachten Sie, die Rückgabe der Original-Tickets in einen Gutschein muss innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe des Ersatztermins erfolgen. Hiernach kann keine Umwandlung in einen Gutschein mehr erfolgen und Ihre Tickets sind nur für die jeweilige Veranstaltung gültig.

2. ein Ersatztermin besteht nicht, die Veranstaltung entfällt ersatzlos:

In den Fällen, in denen wir Ihnen trotz größter Bemühungen keinen Ersatztermin anbieten konnten, erhalten Sie gegen Rückgabe Ihrer Original-Tickets, einen Gutschein in Höhe Ihres Kaufpreises. Die Gutschein-Ausgabe erfolgt über die jeweilige Vorverkaufsstelle / Internetportal, über die Sie die Tickets erworben haben.

Gutschein-Einlösung

Die Gutschein-Einlösung erfolgt über die jeweilige Vorverkaufsstelle von der Sie den Gutschein erhalten haben. Dieser Gutschein ist innerhalb der nächsten 3 Jahre für eine der von uns angebotenen Veranstaltungen einzulösen.

Die zur Auswahl stehen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite (www.assconcerts.com), unserer Facebook-Seite sowie bei den Ticketportalen und Vorverkaufsstellen, bei denen Sie Ihren Gutschein erhalten haben.

Sollten Sie bis 31.12.2021 weder die Einlösung Ihrer Tickets in einen Ersatztermin noch nach dem 31.12.2021 die Einlösung Ihres Gutscheins wünschen, erhalten Sie nach dem 31.12.2021 kurzfristig den Kaufpreis auf ein von Ihnen zu benennendes Konto rückerstattet.

a.s.s. concerts & promotion GmbH

 

Stand 20.05.2020

18.03.2020

FAQ a.s.s. concerts & promotion GmbH

Die lokalen Gesundheitsbehörden der Bundesländer haben aufgrund der aktuellen Entwicklung des Corona-Virus / COVID-19 Epidemie Veranstaltungsverbote verhängt, denen a.s.s. concerts selbstverständlich Folge leistet. Der Zeitpunkt bis zum dem keine Veranstaltungen stattfinden können variiert je Bundesland. Bitte informieren sie sich auf unserer Webseite (der jeweiligen Künslterseite), der Webseite der jeweiligen Veranstaltungsstätte oder bei den Ticketverkaufsportalen, ob die von Ihnen gebuchte Veranstaltung von einer Absage betroffen ist.

Eintrittskarten sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen, es wird ein alternativer Vorstellungs-Termin angeboten. Falls dieser nicht zustande kommt oder der Käufer diesen aus nachvollziehbaren Gründen nicht wahrnehmen kann, wird der Kaufpreis zurück erstattet. Diese Erstattung wird aber einige Zeit in Anspruch nehmen, aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen.

Bei weiteren Fragen können sie sich per Mail an info@assconcerts.com oder unter der Rufnummer 040-675 699 0 an uns wenden. Außerdem finden Sie nachfolgend unsere FAQ zu dem Thema.

Die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste, Künstler und Mitarbeiter haben oberste Priorität, weshalb wir die Empfehlung der Politik und Entscheidung der Behörden nachvollziehen können. Dennoch bedauern wir es für unsere Kunden, dass zahlreiche Konzerte und andere lang herbeigesehnte Veranstaltungen erst einmal verschoben werden müssen. Deshalb richten wir jetzt all unsere Aufmerksamkeit darauf, transparent zu kommunizieren und möglichst schnell Ersatztermine zu finden. Wo das nicht möglich ist, sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf der Rückerstattung.

FAQ

Ich habe (ein) Ticket(s) für eine betroffene Veranstaltung gekauft. Gibt es eine Rückerstattung?

Grundsätzlich setzen wir alles daran, für jede Veranstaltung einen Nachholtermin zu finden. In diesem Fall behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Wo das nicht möglich ist, werden die Tickets natürlich erstattet. Die Tickets müssen in der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei der sie gekauft wurden.

Was soll ich tun, wenn ich mein(e) Ticket(s) bei Ticketmaster, Eventim oder einer anderen Vorverkaufsstelle gekauft habe?

Im Falle von abgesagten Veranstaltungen können Tickets grundsätzlich dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden.

Ich fühle mich nicht sicher und möchte mein(e) Ticket(s) für eine nicht abgesagte Veranstaltung zurückgeben. Ist das möglich?

Nein, denn solange Veranstaltungen nicht abgesagt wurden, behalten alle Tickets ihre Gültigkeit.

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort erhalte?

Im Regelfall antworten wir innerhalb von 48 Stunden. Aufgrund der derzeitigen hohen Auslastung und der allgemeinen Rahmenbedingungen kann es längeren Wartezeiten kommen.

Wie erhalte ich Informationen zu den verhängten Veranstaltungsverboten?

Auskunft erteilen die lokalen Gesundheitsbehörden beziehungsweise das Bundesgesundheitsministerium auf deren Webseiten.

09.03.2020

Coronavirus: Information zu Konzertbesuchen

Liebe Kunden/innen,

aufgrund des CoVid-19 werden in den Bundesländern unterschiedliche Maßnahmen getroffen.

Bitte informieren sie sich daher bei den zuständigen Behörden in Ihrem Bundesland oder auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums über tagesaktuelle Entwicklungen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Darüber hinaus werden wir sie über unsere Homepage, die Social Media Kanäle und über die jeweiligen Ticketverkäufer, wie CTS Eventim oder Ticketmaster u.a. entsprechend informiert.

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